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   OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75   

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https://dejure.org/1975,7043
OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75 (https://dejure.org/1975,7043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1975 - 8 U 36/75 (https://dejure.org/1975,7043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1975 - 8 U 36/75 (https://dejure.org/1975,7043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; ARB 75 § 17; ARB 75 § 18; BRAGebO § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 315
  • VersR 1976, 892
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten

    Deshalb darf ein Rechtsanwalt vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich in der Kenntnis beauftragt hat, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, veröffentlicht in juris.de; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 652).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer;

    Somit durfte die Klägerin mit der dahingehenden Rechtsverfolgung erst dann tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage vorlag oder die Beklagte - in Kenntnis ihrer Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen - ausdrücklich den Auftrag hierzu erteilte (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Celle OLGR 2008, 438 ff.; Zugehör, a.a.O., Rn. 652).
  • OLG Hamburg, 06.06.2008 - 11 U 166/07
    Wer aus einem Rechtsgeschäft Rechte herleitet, trägt die Beweislast dafür, dass das Rechtsgeschäft anfänglich ohne aufschiebende Bedingung vorgenommen worden ist ( BGH NJW 1985, 497, 498; BGH NJW 2002, 2862; OLG Sachsen - Anhalt, Urteil vom 30.09.2002, 1 U 28/02, zitiert nach JURIS), im Gebührenprozess demnach der Rechtsanwalt ( OLG Düsseldorf VersR 1976, 892, 893; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 1370, 1371).

    Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, will einen Rechtsstreit im Regelfall nur auf Kosten der Versicherung führen, da dies den hauptsächlichen Beweggrund für deren Abschluss darstellt (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892).Regelmäßig soll demnach nach Klärung der Rechtsschutzgewährung weiterhin der Mandant zu entscheiden haben, ob er im Falle der versagten Deckungszusage das Kostenrisiko für weitere gebührenpflichtige Maßnahmen selbst tragen möchte (OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 1370, 1371).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • LG Wuppertal, 10.01.2013 - 9 S 200/11

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zahlung des Anwaltshonorars wegen

    Dabei konzentriert sich die zu Grunde liegende Frage hier darauf, ob ein Rechtsanwalt auch ohne ausdrückliche Beauftragung verpflichtet ist, die Deckungszusage einer ihm mitgeteilten Rechtsschutzversicherung einzuholen (bejahend in dem Sonderfall, dass der Mandant sich wegen seiner vermeintlichen Ansprüche gegen einen Dritten an seinen Versicherer gewandt hat, dieser den Anwalt eingeschaltet und den Mandanten sodann an den Anwalt verwiesen hat: OLG Düsseldorf, 8 U 36/75 = MDR 1976, 315).
  • OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 4078/88

    Schadensersatzanspruch gegenüber einem Rechtsanwalt wegen positiver Verletzung

    Mit einer Klageerhebung vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers verletzt der Rechtsanwalt seine Pflichten gegenüber dem Mandanten, wenn dieser ihm nicht in Kenntnis dieses Umstandes und des Kostenrisikos ausdrücklich unbedingten Klageauftrag erteilt (OLG Düsseldorf VersR 1976/892).
  • LG Berlin, 13.08.2013 - 22 O 427/12

    Rechtsanwaltshaftung: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der Eröffnung

    Der Rechtsanwalt darf vor der Kostenzusage der Versicherung nur dann Klage erheben, wenn ihn der Mandant damit ausdrücklich beauftragt und dieser weiß, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (Zugehör u.a. - Vill, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 721; OLG Düsseldorf VersR 1976, 892).
  • LG Leipzig, 28.02.2017 - 3 S 73/15

    Anwaltshaftung - Klageerhebung ohne Abklärung der Rechtsschutzgewährung durch RSV

    Mit einer Klageerhebung vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers verletzt der Rechtsanwalt seine Pflichten gegenüber dem Mandanten, wenn dieser ihm nicht in Kenntnis dieses Umstandes und des Kostenrisikos ausführlich unbedingten Klageauftrag erteilt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 1370).
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